Reisedokumente
Für Ausländer gilt bei der Einreise nach Deutschland: Gültiger Reisepass oder ein Passersatzpapier sind mitzuführen, dabei müssen die Ausweise noch mindestens 4 Monate gültig sein. Für EU-Staatsangehörige reicht ein gültiger Personalausweis. Kinder müssen im Pass
der Eltern eingetragen sein, oder einen eigenen Kinderausweis mit führen. Für bestimmte Staatsbürger gilt eine Visumspflicht.
Weitere Informationen:
Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Auswärtige Amt unter:
www.auswaertiges-amt.de
Versicherungen
EU-Bürger geniessen in Deutschland bei Unfall oder bei Krankheit während dem Urlaub kostenlose oder mindestens kostengünstige Erstversorgung. In den meisten europäischen Ländern wurde der Vordruck E111
durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzt. Die Vorlage dieser Karte garantiert die Übernahme bzw. die Erstattung der entstandenen Kosten vor Ort. Andere Staatsbürger sollten eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Arztbesuche müssen in der Regel in bar oder per Kreditkarten bezahlt werden.
Impfungen
Impfungen sind für die Einreise nach Deutschland keine Pflicht. Wer jedoch einen Aktiv- und Wanderurlaub plant und Touren durch Wälder plant, läuft Gefahr sich mit den von Zecken ausgelösten Krankheiten Borreliose und der viralen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) anzustecken. Vor allem Baden-Württemberg und Bayern sowie bestimmte Landkreise in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zählen zu den Risikogebieten.
Ärztliche Behandlung &
Medikamente im Notfall
Alle grösseren Ortschaften und Städte verfügen über einen ärztlichen Notdienst. Auskunft hierüber erhält man in den örtlichen Telefonbüchern. In dringende Notfällen verständigt man über die Telefonnummer 112 den Notarzt. Medikamente erhält man in den Apotheken, ...
.... die auch nachts und an Sonn- und Feiertagen über den Nacht- und Sonntagsdienst geöffnet haben. Welche Apotheke das im Einzelfall ist, findet man an jeder Apotheke, die hierüber im Schaufenster Auskunft geben.
Öffnungszeiten
Die Ladenöffnungszeiten in Deutschland sind an Werktagen komplett freigegeben. Manche Geschäfte haben durchgehend geöffnet. Die meisten Läden öffnen von 9.00 Uhr und bis 20.00 Uhr. Zeitungsläden, Kioske und Bäckereien öffnen sogar schon um 6.00 Uhr. Banken und Postämter schliessen spätestens um 18.00 Uhr. An Tankstellen kann man rund um die Uhr einkaufen, und natürlich auch Tanken. Alle grösseren Bahnhöfe verfügen meist über Läden und Geschäfte die ebenfalls meist bis 22.00 Uhr geöffnet haben.
Stromversorgung
Die Stromspannung beträgt in Deutschland 230 Volt.
Haustiere
Bei Hunden, Katzen und Frettchen gilt bei der Einreise innerhalb der EU das Mitführen eines Heimtierpasses. Dieser Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Dies kann durch eine Tätowierung oder einem Mikrochip erfolgen, wobei die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen werden muss. Neben diesem Dokument muss ein tierärztlicher Nachweis über einen gültigen Impfschutz mitgeführt werden.
Zollbestimmungen
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.
- Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
- Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
- Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
- Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- -200 Zigaretten oder
- -100 Zigarillos oder
- -50 Zigarren oder
- -250 g Rauchtabak oder
- -eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- -1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
- -2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
- -2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- -2 Liter nicht schäumende Weine.
- Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
- 500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
- Parfüms und Eau de Toilette:
- 50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette.
- Arzneimittel
- die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
- andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Quelle: Zoll Deutschland