Tipps für die Mitnahme von CBD-Öl - darf Cannabidiol mit auf Reisen?
Abbildung 1: Wer auf Reisen geht und auf sein CBD-Öl unterwegs
nicht verzichten will, muss sich im Vorfeld genaustens über
die gesetzlichen Regelungen im Zielland informieren. Nicht
überall ist es problemlos möglich, CBD-Produkte mit
sich zu führen. Teilweise drohen hohe Geld- oder sogar
Haftstrafen.
Während der
Reisezeit fragen sich viele Menschen, die regelmäßig
CBD-Öl anwenden, ob sie
die Produkte mit Cannabidiol bedenkenlos mit auf Reisen nehmen
dürfen. Wer
seine Cannabidiol-Produkte zuhause regelmäßig
anwendet, will auf die wohltuende
Wirkung in seinem Urlaub natürlich nicht verzichten. Bei einer
längeren
Urlaubsreise kann das CBD-Öl sogar dazu beitragen, dass der
Urlaub insgesamt
noch erholsamer wird und die entspannende Wirkung schon gleich zu
Beginn
eintritt. Allerdings sind die Produkte noch nicht überall auf der Welt erlaubt. Teilweise gilt Cannabidiol genau wie Cannabis als Droge und ist somit illegal. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Abreise genau zu informieren, damit es unterwegs nicht zu Problemen kommt.
Abbildung 2: Der THC-Gehalt der Produkte ist in den meisten
Fällen die kritische Größe. THC ist die
psychoaktive Substanz im Cannabis, die für die
Rauschzustände verantwortlich ist.
Was ist bei Reisen in Deutschland oder innerhalb der EU zu beachten?
Wer in Deutschland verreist, kann seine Hanfprodukte bedenkenlos mitführen, sofern deren THC-Gehalt geringer als 0,2 Prozent ist. Liegt der Wert darüber, fallen alle Hanfprodukte in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz und sind illegal. Das kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Im Unterschied zu Cannabidiol (CBD) ist das THC ein Cannabinoid mit psychoaktiver Wirkung, das Rauschzustände hervorrufen und Psychosen auslösen kann. Diese Regelung gilt für alle CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel, die Reisende in den Staaten des Schengen-Raums mitführen. Ist der Gehalt an THC unter 0,2 Prozent, dürfen Passagiere die Produkte bedenkenlos sogar mit ins Flugzeug nehmen.
Die Produkte mit Cannabidiol sind noch recht neu. Daher ist es ratsam, wichtige Produktinformationen zu kennen und eventuell sogar in schriftlicher Form dabeizuhaben. Damit lassen sich unangenehme Situationen im Urlaub vermeiden. In vielen Reisezielen innerhalb Europas können Urlauber auch vor Ort CBD Öl kaufen oder online bestellen.
In der Schweiz gelten etwas abweichende Regelungen. Dort sind die Grenzwerte nicht ganz so streng. Erst wenn der THC-Gehalt über einem Prozent liegt, fallen die Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz. Dabei ist es sehr wichtig zu wissen, dass sich dieser Wert nicht auf alle Produkte bezieht, die CBD enthalten. Laut Schweizerischem Bundesamt für Gesundheit darf Haschisch (Cannabisharz) auch dann nicht verkauft werden, wenn dessen THC-Gehalt unter einem Prozent liegt.
Problemfrei reisen mit hochwertigen Produkten
Wenn möglich sollten Reisende die Originalverpackung ihres CBD-Öls oder ihrer Hanfprodukte mitführen. Im Idealfall enthält die Packungsbeilage entsprechende Laboranalysen, die belegen, dass der THC-Gehalt im unbedenklichen Bereich liegt. Um das zu gewährleisten ist es ratsam, das CBD-Öl nicht bei irgendwelchen zwielichtigen, dubiosen Händlern zu einem Spottpreis zu erstehen. Besser ist es, hier auf Qualität von glaubwürdigen und vertrauenswürdigen Shops und Unternehmen zu setzen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Herkunft der Produkte genau bekannt ist und dass der THC-Gehalt sich im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegt. Sind die Produkte zu 100 Prozent aus Nutzhanf hergestellt, haben die Hersteller nichts zu befürchten und veröffentlichen meistens sogar auf ihren Internetseiten die entsprechenden Laboranalysen, sodass jeder sie einsehen kann.
Was ist bei internationalen Reisen und Flugreisen zu beachten?
Reisende, die sich zwischen verschiedenen Ländern bewegen, sollten sich bereits im Vorfeld über die Bestimmungen am Reiseziel informieren. In arabischen und asiatischen Ländern sind die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf THC, CBD und Marihuana sehr streng. Bei einem Verstoß drohen hohe Geldstrafen. In manchen Fällen ist der Besitz von geringen Mengen sogar mit einer Haftstrafe belegt. Die entsprechenden Informationen können Reisende sich über die zuständigen Botschaften der jeweiligen Länder beschaffen. Häufig kann auch das Auswärtige Amt darüber Auskunft geben. Im Zweifel ist es besser, das CBD-Produkt lieber zuhause zu lassen.
Für Reisende in die USA haben sich die Regelungen in Bezug auf CBD und THC in den letzten Jahren stark verändert. Teilweise gibt es zwischen den einzelnen Bundesstaaten erhebliche Unterschiede. In einigen Bundesstaaten ist Marihuana, das meist relativ viel THC enthält, legal erhältlich. In anderen Bundesstaaten ist die Mitnahme von CBD-Ölen erlaubt, wenn der THC-Gehalt 0,3 Prozent nicht übersteigt. Auch hier ist es ratsam, Analsyezertifikate und Produktinformationen mitzuführen, um Komplikationen zu vermeiden.
Was ist bei der Mitnahme von CBD-Öl im Flugzeug zu beachten?
Für Flüssigkeiten gelten auf Flugreisen ganz besondere Bestimmungen. Da es sich bei CBD-Öl ebenfalls um eine Flüssigkeit handelt, sollten Reisende es in jedem Fall in einem entsprechend dafür vorgesehenen Plastikbeutel einpacken. Reisende sollten auch nur die Menge, die sie für den eigenen Bedarf und die Dauer der Reise brauchen, mitführen.
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Abbildung 3: Gut ausgebildet Spürhunde können am Zoll
Probleme machen. Sie können schon geringste Spuren von
Terpenen erschnüffeln.
Am Zoll kann es zu
unangenehmen Situationen kommen, wenn speziell trainierte Zollhunde die
Terpene
riechen, die im CBD-Öl enthalten sind. Hier kann es zu
teilweise heftigen
Reaktionen der Hunde kommen. In dieser Situation ist es
sehr wichtig,
ruhig zu bleiben, das Produkt und die dazugehörigen
Informationen mit der
nötigen Ruhe und Selbstsicherheit an die Zollbeamten
auszuhändigen. So lassen
sich Zweifel schnell aus dem Weg räumen und die Reise kann
zügig fortgesetzt
werden.
Im Zweifelsfall sollte das CBD-Öl besser zuhause bleiben. Vielleicht besteht ja am Urlaubsort die Möglichkeit, CBD-Produkte zu kaufen und so ganz legal und ohne Komplikationen den Eigenbedarf zu decken.
Abbildung 1: Pixabay © erin_hinterland (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: Pixabay © erin_hinterland (CC0 Public Domain)
Abbildung 3: Pixabay © radex118 (CC0 Public Domain)