Ihre Rechte bei Flugausfall

Flugausfall am Flughafen Ein Flugausfall ist für Sie nicht nur frustrierend und unangenehm, es wirbelt im Zweifelsfall auch den gut geplanten Urlaub durcheinander. Doch egal, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet oder erzählt, Sie haben immer das Recht und die Möglichkeit sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Zusätzlich steht Ihnen eventuell sogar eine Entschädigung zu. Wann und unter welchen Voraussetzungen Sie diese erhalten können, lesen Sie hier kurz und bündig erklärt.

Die Erstattung des Ticketpreises, wann ist sie sinnvoll?


In den Fällen, in denen Ihr gebuchter Flug sehr früh gecancelt wird, bietet die Airline in den meisten Fällen direkt schon einen Alternativflug an. Dieses Angebot sollten Sie trotzdem sorgfältig prüfen. Je mehr Zeit Sie bis zu Ihrem ursprünglichen Flug haben, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie eventuell auch einen günstigeren Flug ergattern können. Allerdings ist diese Variante natürlich mit Diskussionen und Aufwand verbunden. Was Sie auf gar keinen Fall akzeptieren müssen, ist ein Gutschein über den gezahlten Ticketpreis. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Ihnen den vollen Preis zu erstatten, auch wenn Sie das oft vehement bestreiten.

Flugannullierungen, was gibt es zu beachten?


Grundsätzlich sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Ihnen die Annullierung des gebuchten Flugs mindestens 14 Tage vor Abflug mitzuteilen. Werden Sie in dem Zeitraum 8 bis 14 Tage vor Abflug informiert, muss Ihnen die Airline einen Alternativflug anbieten. Dieser darf maximal 2 Stunden vor dem Ursprungsflug starten und höchstens 4 Stunden später als zur ursprünglichen Ankunftszeit ankommen.
Bekommen Sie die Information in 7 oder weniger Tagen, darf der Alternativflug maximal 1 Stunde früher als der Ursprungsflug starten und höchstens 2 Stunden später als zur ursprünglichen Ankunftszeit ankommen. Kann die Airline Ihnen diesen Möglichkeiten nicht bieten, sind Sie zu Ausgleichszahlungen verpflichtet.

Die Entschädigung hängt von der Entfernung und dem Informationszeitpunkt ab


Um die Ihnen zustehende Entschädigung auszurechnen, sind zwei Informationen wichtig. Wie groß ist die Flugdistanz und wann hat die Fluggesellschaft Sie über den Ausfall Ihres Fluges informiert? Es ist also unerheblich, ob Ihr Flug ein Schnäppchen oder richtig teuer war, für die Bemessung von Ausgleichszahlungen spielt der Preis des Tickets kein Rolle. Darum sollten Sie die Möglichkeiten immer prüfen.

Die Entschädigungssummen sind gestaffelt und können entweder 250 €, 400 € oder 600 € betragen. Beträgt die Flugdistanz bis 1.500 km, stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu. Zwischen einer Distanz von 1.500 km und 3.500 km ist der Anspruch 400 € und bei einer Strecke von mehr als 3.500 km liegt der Anspruch bei 600 €.

Auch zusätzliche Sachleistungen sind möglich


Sie sind am Flughafen, Ihr Flug wurde gestrichen und Sie warten nun auf den Start des alternativen Fluges? Dann stehen Ihnen auch Sachleistungen zu. Jeder Fluggast muss die kostenlose Möglichkeit bekommen entweder 2 Telefonate zu führen, oder 2 Faxe oder 2 E-Mails zu versenden. Bei einer Distanz von bis 3.500 km und einer Wartezeit von mindestens 2 Stunden stehen Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke zu, bei mehr als 3.500 km muss die Wartezeit mindestens 4 Stunden Dauer, bevor Sie kostenlose Mahlzeiten und Getränke fordern können.
Geht der Ersatzflug erst am nächsten Tag, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel zur Verfügung stellen. Die entstehenden Kosten zum Hotel und wieder zurück zum Flughafen müssen ebenfalls übernommen werden.

Fazit


So ärgerlich und unschön eine Flugstreichung auch ist, wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Alle Rechte und Pflichten sind in der europäischen Fluggastrechteverordnung EG-VO 261/2004 enthalten. Der wichtigste Punkt ist aber, dass Sie immer das Recht haben, sich den vollen Ticketpreis erstatten zu lassen. Ein Pflicht eine entsprechende Gutschrift zu akzeptieren, gibt es nicht.