.... können an der Grenze ohne Probleme innerhalb wenigen Minuten und nach wenigen Formalitäten in die Schweiz einreisen. Das Schweizer Strassennetz, vor allem die Autobahnen sind mit den europäischen Fernstrassen vernetzt. Mautpflicht.
Die jährliche Strassengebühr, genannt "Vignette" (Aufkleber), von CHF 40 müssen alle Autofahrer und Motorradfahrer, welche die Autobahnen benützen, bezahlen. In der Schweiz gemietete Autos haben grundsätzlich bereits eine Vignette. Die Vignette kauft man an Schweizer Grenzübergängen, bei Postämtern, Tankstellen.
Geschwindigkeitbegrenzung
Auf Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 120km/h, ausserhalb von Ortschaften 80km/h, auf Autostrassen 100km/h, innerorts generell 50km/h.
Sicherheitsvorschriften
Sicherheitsgurte sind für den Fahrer und alle Mitfahrenden vorgeschrieben. Kinder unter 7 Jahren dürfen auf Sitzen neben dem Fahrzeugführer nur mit einer speziellen Kinderrückhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz) gesichert mitreisen. Kinder von 7 bis 12 Jahren fahren auf allen Plätzen mit einer solchen Vorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten.
Alkohol am Steuer
Der Alkoholgrenzwert in der Schweiz liegt bei 0,5 Promille.
Telefonieren während der Fahrt
Telefonieren mit dem Handy während ist nur mit der Freisprechanlage erlaubt.
Wohnanhänger
Für Wohnanhänger gelten innerhalb der Schweiz folgende Höchstmasse: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Deichsel.
Sonntags- und Nachtfahrverbot
An Sonn- und allgemeinen Feiertagen gilt ein Fahrverbot von 00.00-24.00 Uhr. Das Nachtfahrverbot gilt von 22.00-05.00 Uhr. Unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot fallen: Schwere Motorwagen (Gesamtgewicht über 3,5 t), Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von über 5 t und Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen.