Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Risikoabsicherung, mit der sich finanzielle Einbußen durch unvorhersehbare Notfälle vor Reisebeginn vermeiden lassen. Denn auch wenn bei der Buchung einer Reise niemand mit dem Gedanken spielt, den Urlaub vielleicht kurzfristig absagen zu müssen: Risiken wie Unfälle, plötzliche Erkrankungen oder auch Arbeitsplatzverlust lassen sich niemals ausschließen und können im Ernstfall nicht nur dafür sorgen, dass die Reise nicht angetreten werden kann, sondern auch die teilweise sehr hohen Stornierungsgebühren der Reiseveranstalter getragen werden müssen. Je näher am Abreisedatum der geplante Urlaub nämlich abgesagt werden muss, desto höher sind diese Gebühren bei kurzfristig abgesagten Kreuzfahrten beispielsweise können sie bis zu 80 Prozent des Reisepreises betragen. Um diese Kosten abzufangen, ist in vielen Fällen eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen.
Kosten und Nutzen der Reiserücktrittsversicherung
„Für eine Reiserücktrittsversicherung muss üblicherweise mit einem Versicherungsbeitrag in Höhe von zwei bis fünf Prozent des Reisepreises gerechnet werden“, erklärt der unabhängige Versicherungsexperte Lars Weiland, der die Absicherung vor allem für Pauschalreisen und besonders teure Buchungen empfiehlt. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Reisepreis von 3.000 Euro für den Familienurlaub würden Versicherungsbeiträge in Höhe von rund 60 bis 150 Euro anfallen. Im Ernstfall ließen sich damit aber über 2.000 Euro Stornierungsgebühren sparen. Abschließen sollten Reisewillige die Versicherung möglichst zeitnah nach der Buchung.
Die Versicherung kommt dann zur Anwendung, wenn der Urlaub aus zwingenden Gründen nicht angetreten werden kann. Diese Gründe sind im Versicherungsvertrag genau aufgeführt und unterscheiden sich zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen. Deshalb empfiehlt es sich, vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung einen Vergleich durchzuführen. „Auf unserer Plattform www.reiseruecktrittsversicherung.com können sich Interessenten zunächst ausführlich über die einzelnen Tarife informieren und diese anhand Ihrer Bedürfnisse vergleichen“, kommentiert Lars Weiland. Von vorschnellen Abschlüssen ohne vorab einen Gesamtüberblick zu gewinnen rät der Experte ab.
Typische Gründe, in denen die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Stornierung übernimmt, sind:
Die abgesicherte Personengruppe unterscheidet sich teilweise bei den einzelnen Tarifen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Reiserücktrittsversicherung alle Mitreisenden umfasst und nicht nur den Versicherungsnehmer.
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
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