Ratgeber
Reise Recht
Reiserecht - Guter Rat lohnt sich
Reiserecht und die eigenen, gesicherten Ansprüche, sind immer eine unangenehme Gelegenheit. Oftmals wurde lange Zeit auf einen erholsamen, entspannten und erlebnisreichen Urlaub allein, mit dem Partner oder mit der ganzen Familie gespart. Wird dieser durch entstandene Unannehmlichkeiten gestört, schlägt sich das nicht nur auf das Nervengerüst nieder, sondern hat oftmals auch finanzielle Folgen. Mit einem kompetenten und erfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen, wenn beim Urlaub Mängel oder Probleme aufgetreten sind.

Guter Rat lohnt sich
Das Reisereicht wird im BGB unter den Paragraphen 651 geregelt. Die Regulierungen decken sowohl eine über das Reisebüro gebuchte Reise als auch das Äquivalent aus dem Netz ab. Immer gilt bei Reisemängeln, dass die Ansprüche beim jeweiligen Vertragspartner geltend gemacht werden müssen. Buchen Sie also einen All-Inclusive Urlaub, ist der Reiseveranstalter ihr entsprechender Ansprechpartner, der auch die Haftung für entstandene Probleme und Mängel übernimmt. Wird eine Reise hingegen in einzelnen Bestandteilen gebucht, also beispielsweise Hotel und Flug separat, können die Ansprüche nur bei den entsprechenden Vertragspartnern geltend gemacht werden. Immer sollten Sie als Kunde auch wissen, dass die Angebote in möglichen Prospekten der Veranstalter bindend sind. Kurzfristig können einzelne Bestandteile der Reise nur dann im Preis erhöht werden, wenn ein nachweislicher Grund hierfür besteht und der Veranstalter sich über seine allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend abgesichert hat. Von einer Reise kann im Vorfeld immer zurückgetreten werden, jedoch hat der Reiseveranstalter in diesem Fall das Recht eine Stornogebühr zu erheben. Diese muss vorher im Reisevertrag festgelegt werden, damit sie im Falle einer Stornierung auch tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Wenn auf Reisen Probleme auftreten
Ein Mangel auf einer Reise muss immer direkt von den Reisenden geltend gemacht werden. Diese können Vermittlern vor Ort angeklagt werden oder telefonisch gegenüber dem Reiseveranstalter in Deutschland erhoben werden. Der Veranstalter hat dann die Möglichkeit umgehend zu reagieren und den erhobenen Mangel zu beseitigen, sofern dieser berechtigt ist. Bleibt der Mangel oder wird vom Veranstalter einfach ignoriert, haben Reisende das Recht eigenständig diesen Mangel zu beheben und dem Veranstalter die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen. Die Reisekosten können auch gemindert werden, wenn der Mangel angezeigt und daraufhin nicht beseitigt wurde. Derartige Mängel sollten aber immer genau dokumentiert werden, entweder mit Videos oder mit Fotos - idealerweise mit beiden Möglichkeiten. Weiterführende Informationen zum Reiserecht finden Sie bei der Kanzlei Narewski. Die Kanzlei aus Berlin ist unter anderem auf Reise- und Verkehrsrecht spezialisiert.
          
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